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ZEITARBEIT

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG VON ARBEITNEHMERN AUS POLEN

Die Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitnehmern aus Polen im Rahmen der Zeitarbeit stellt die effektivste Antwort auf zahlreiche Personalprobleme dar, vor denen Firmen stehen. Die Kunden von LT International haben Zugriff auf eine beliebige Zahl von Mitarbeitern, sind gleichzeitig aber nicht arbeitsvertraglich gebunden. Sowohl die Zahl, als auch die Beschäftigungsdauer der Leiharbeiter können flexibel gewählt und an die Kundenbedürfnisse angepasst werden. Außerdem zeichnen sich ins Ausland entsandte Arbeitnehmer durch eine hohe Arbeitsmotivation aus. Unsere Mitarbeiter sind verfügbar, flexibel und motiviert!
Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine Art Vermietung von Personal an einen anderen Unternehmer für eine bestimmte Zeit oder zur Realisierung eines konkreten Projekts. Als Arbeitsagentur im Sinne des Zeitarbeitsgesetzes liegt unser Schwerpunkt auf der professionellen Bereitstellung von Mitarbeitern aus Polen. Wir sind für die Bewerbersuche, deren Anstellung, die Personal- und Verwaltungsarbeit und die Entsendung zu unseren Kunden ins Ausland zuständig – vor allem nach Deutschland, Österreich und Norwegen.

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
AUS POLEN – VORTEILE FÜR
ARBEITGEBER

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SCHLUSS MIT PERSONALMANGEL

Wir bieten die Lösung für vorübergehenden und saisonbedingten Personalmangel in Ihrem Unternehmen. Egal ob Sie 5 oder 500 Mitarbeiter suchen – wir haben keine Angst vor Herausforderungen

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QUALIFIZIERTES PERSONAL

Wir stellen Experten zur Verfügung, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt fehlen; als Teil der LeasingTeam-Gruppe haben wir Zugriff auf eine umfangreiche Bewerberdatenbank

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KEINE FORMALITÄTEN

Wir übernehmen alle formalen Pflichten im Zusammenhang mit der legalen Beschäftigung der Arbeitnehmer und der Vorbereitung auf den Arbeitsantritt

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KEINE HAFTUNG

Die Haftung gegenüber polnischen und ausländischen Kontrollinstanzen übernehmen wir

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KOSTENOPTIMIERUNG

In Polen gelten niedrigere Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, als in den anderen EU-Ländern

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EINFACHE ABRECHNUNG

Kalkulation der Arbeitskosten als Produkt der vereinbarten Stundenlöhne und der geleisteten Arbeitsstunden

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GESTEIGERTE EFFEKTIVITÄT

Die entsandten Mitarbeiter unterstützen das Stammpersonal effektiv, tauschen Erfahrungen und Kenntnisse aus und leisten gerne Überstunden

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ZEITEINSPARUNG

Die gesamte Personalauswahl erfolgt fast vollständig ohne Ihre Mitwirkung; wir suchen und stellen ein, Sie konzentrieren sich auf Ihr Tagesgeschäft

SCHON INNERHALB VON 24 STD. - VEREINBARUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN UND VERTRAGSUNTERZEICHNUNG

BEREITS INNERHALB VON 10 TAGEN – DIE BEWÄHRTE FACHKRAFT KANN DIE ARBEIT ANTRETEN

SOFORT – DER KUNDE ERHÄLT DIE BENÖTIGTEN UNTERLAGEN, UM DEN MITARBEITER LEGAL ZU BESCHÄFTIGEN

DIE ENTSCHEIDUNG FÜR DIE
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
VON MITARBEITERN AUS POLEN
IST DIE RICHTIGE, WENN SIE:

number 1

Die Betriebskosten Ihres Werks senken möchten

number 2

Die Arbeitszeit Ihrer festangestellten Mitarbeiter besser organisieren möchten

number 3

Schnell auf das veränderliche Produktions- und Auftragsvolumen reagieren wollen

number 4

Die Flexibilität ihres Unternehmens erhöhen wollen

number 5

Die Sicherheit Ihrer Geschäftsaktivitäten steigern möchten

number 6

Ihr Unternehmen weiterentwickeln möchten, indem Sie neue Märkte und Geschäftsfelder testen

SIE STARTEN GERADE EIN GROSSES PROJEKT? DAZU BENÖTIGEN SIE SAISONARBEITER? MELDEN SIE SICH BEI UNS UND IHRE PERSONALPROBLEME GEHÖREN DER VERGANGENHEIT AN.

RECHTLICHE ASPEKTE BEI DER
GRENZÜBERSCHREITENDEN
ARBEITNEHMERENTSENDUNG

Die Arbeitnehmerüberlassung in EU-Länder ist auf Grundlage der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmer in den anderen Mitgliedsstaaten möglich.

Die Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerentsendung ist die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sowie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2014/67/EU vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems.

Die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer werden im Land der Anstellung abgeführt, die Steuern werden jedoch vom ersten Tag an im Aufnahmeland abgeführt.

Die Firma, die den Arbeitnehmer beschäftigt, beantragt für ihre Mitarbeiter A1-Formulare, die die Geltung des Sozialversicherungssystems desjenigen Landes bestätigt, in dem der Mitarbeiter angestellt ist.

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