ZEITARBEIT
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG VON ARBEITNEHMERN AUS POLEN
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
AUS POLEN – VORTEILE FÜR
ARBEITGEBER
SCHLUSS MIT PERSONALMANGEL
Wir bieten die Lösung für vorübergehenden und saisonbedingten Personalmangel in Ihrem Unternehmen. Egal ob Sie 5 oder 500 Mitarbeiter suchen – wir haben keine Angst vor Herausforderungen
QUALIFIZIERTES PERSONAL
Wir stellen Experten zur Verfügung, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt fehlen; als Teil der LeasingTeam-Gruppe haben wir Zugriff auf eine umfangreiche Bewerberdatenbank
KEINE FORMALITÄTEN
Wir übernehmen alle formalen Pflichten im Zusammenhang mit der legalen Beschäftigung der Arbeitnehmer und der Vorbereitung auf den Arbeitsantritt
KEINE HAFTUNG
Die Haftung gegenüber polnischen und ausländischen Kontrollinstanzen übernehmen wir
KOSTENOPTIMIERUNG
In Polen gelten niedrigere Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, als in den anderen EU-Ländern
EINFACHE ABRECHNUNG
Kalkulation der Arbeitskosten als Produkt der vereinbarten Stundenlöhne und der geleisteten Arbeitsstunden
GESTEIGERTE EFFEKTIVITÄT
Die entsandten Mitarbeiter unterstützen das Stammpersonal effektiv, tauschen Erfahrungen und Kenntnisse aus und leisten gerne Überstunden
ZEITEINSPARUNG
Die gesamte Personalauswahl erfolgt fast vollständig ohne Ihre Mitwirkung; wir suchen und stellen ein, Sie konzentrieren sich auf Ihr Tagesgeschäft
SCHON INNERHALB VON 24 STD. - VEREINBARUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN UND VERTRAGSUNTERZEICHNUNG
BEREITS INNERHALB VON 10 TAGEN – DIE BEWÄHRTE FACHKRAFT KANN DIE ARBEIT ANTRETEN
SOFORT – DER KUNDE ERHÄLT DIE BENÖTIGTEN UNTERLAGEN, UM DEN MITARBEITER LEGAL ZU BESCHÄFTIGEN
DIE ENTSCHEIDUNG FÜR DIE
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
VON MITARBEITERN AUS POLEN
IST DIE RICHTIGE, WENN SIE:
Die Betriebskosten Ihres Werks senken möchten
Die Arbeitszeit Ihrer festangestellten Mitarbeiter besser organisieren möchten
Schnell auf das veränderliche Produktions- und Auftragsvolumen reagieren wollen
Die Flexibilität ihres Unternehmens erhöhen wollen
Die Sicherheit Ihrer Geschäftsaktivitäten steigern möchten
Ihr Unternehmen weiterentwickeln möchten, indem Sie neue Märkte und Geschäftsfelder testen
SIE STARTEN GERADE EIN GROSSES PROJEKT? DAZU BENÖTIGEN SIE SAISONARBEITER? MELDEN SIE SICH BEI UNS UND IHRE PERSONALPROBLEME GEHÖREN DER VERGANGENHEIT AN.
RECHTLICHE ASPEKTE BEI DER
GRENZÜBERSCHREITENDEN
ARBEITNEHMERENTSENDUNG
Die Arbeitnehmerüberlassung in EU-Länder ist auf Grundlage der Dienstleistungsfreiheit für Unternehmer in den anderen Mitgliedsstaaten möglich.
Die Rechtsgrundlage für die Arbeitnehmerentsendung ist die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sowie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2014/67/EU vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems.
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, entsandten Mitarbeitern die gleiche Behandlung zu geuähren; dies betrifft unter anderem folgende Bereiche:
- Arbeits- und Ruhezeit,
- Zahl der bezahlten Urlaubstage pro Jahr,
- Mindestlöhne,
- alle sonstigen Lohn- und Gehaltszulagen,
- Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz,
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen und sonstige Anti-Diskriminierungsvorschriften.
Die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer werden im Land der Anstellung abgeführt, die Steuern werden jedoch vom ersten Tag an im Aufnahmeland abgeführt.
Die Firma, die den Arbeitnehmer beschäftigt, beantragt für ihre Mitarbeiter A1-Formulare, die die Geltung des Sozialversicherungssystems desjenigen Landes bestätigt, in dem der Mitarbeiter angestellt ist.